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Hallo. Mein Frau und ich sind im August 2019 nach Deutschland gekommen und wurden nach 6 Monaten leider in die Duldung versetzt. Aus diesem Grund habe ich schnell einen Ausbildungsplatz gefunden und mein Frau hat in einem Altenheim angefangen zu arbeiten. Wir sind jetzt im vierten Jahr unseres Aufenthalts in Deutschland und bis August nächsten Jahres wird unser fünftes Jahr vollendet sein.
Gilt gemäß §104c des Gesetzes unser Aufenthaltsrecht? Denn es steht im Gesetz, dass nur diejenigen, die bis zum 31. Dezember 2022 eine Duldung hatten, Anspruch auf Aufenthalt haben, und unser fünftes Jahr der Duldung endet am 31. August 2024.
asked Jun 29, 2023 in Legal advice by Rezakaya | 336 views

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Hallo @Rezakaya und herzlich Willkommen bei Wefugees!

Erstmal ist es toll zu hören, was ihr alles leistet - weiter so! Allerdings erfüllt ihr leider nicht die Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht (nach §104c AufenthG), weil man vor dem 31.10.2017 nach Deutschland eingereist sein muss. Es ist eine einmalige Stichtagsregelung. Allerdings könntet ihr in der Zukunft euch bspw. für eine Aufenthaltserlaubnis nach §25b qualifizeren. Hier habe ich die Bedingungen mal in Englisch aufgezählt. Bei Handbook Germany könnt ihr die Voraussetzungen auch nochmal auf Deutsch oder in anderen Sprachen durchlesen.

Ich hoffe es hilft euch und kommt gerne auf uns zurück mit weiteren Fragen!

Viele Grüße,

Meike

answered Jun 29, 2023 by Meike
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