Hallo @parekh2111,
willkommen zurück auf der Wefugees Plattform!
Soweit ich mich an deine letzten Fragen hier bei Wefugees erinnere, hattest du bis vor kurzem eine Duldung, oder? Kann es sein, dass du nicht §25 Abs.1 meinst (Asyl) - sondern beispielsweise §25b Abs.1? In diesem Fall müsstest du die befristete Aufenthaltserlaubnis nach §25b mindestens 5 Jahre lang haben, bevor du dann die Niederlassungserlaubnis beantragen kannst. Komm bitte gerne nochmal auf uns zurück, wenn ich deine Situation/Frage doch falsch verstanden habe.
Viele Grüße,
Meike