Hallo @Aami,
meines Wissens nach kann man von einer Aufenthaltserlaubnis nach 25b zu einer nach 18a wechseln. Hier in dieser Tabelle gibt es einen guten Überblick, von welchem Aufenthaltstitel zu einem anderen möglich ist:
https://***.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Tabelle_Spurwechsel_2020.pdf
Mit 18a müssen Sie eine qualifizierte Arbeit haben, das heißst Sie müssen eine Qualifikation haben, die in Deutschland anerkannt ist. Mit 25b können Sie alle Jobs machen, ob qulaifiziert oder nicht. Sie müssen mit 18a allein Ihren Lebenunterhalt sichern. Mit 25b müssen Sie Ihren Lebensunterhalt nur überwiegend sichern. Auf der anderen Seite kann man mit 18a etwas schneller einen unbefristeten Aufenthalt (die Niederlassungserlaubnis) bekommen und der Familiennachzzug ist etwas einfacher.
Beste Grüße
Éanna