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Sehr geehrte Dammen und Herren.
Mein Name ist Ali und ich lebe seit 2015 in Deutschland.  
Ich komme aus Afghanistan. Ich arbeite als KFZ automechatroniker.
Aktuell habe ich eine Aufenthaltsgestattung.
Mein Asylantrag wurde mehrfach abgelehnt, aber ich habe vor 15 Monaten erneut einen Asyl Folgeantrag gestellt, über den das BAMF- noch nicht entschieden hat.  
Ich möchte wissen, wenn ich    § 25 b AufenthG  beantragen und akzeptiert werden
darf  ich einen Antrag auf Familiennachzug stellen??
Ich habe 4 Kinder, die mit meiner Frau in den Iran geflüchtet sind.
Mit Freundlichen Grüßen
Arabzada
asked Mar 7, 2023 in Asylum proceedings by Arabzada | 1,811 views

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1 Answer

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Sehr geehrter @Arabzada

Wenn Sie den Aufenthalt § 25b Aufenthaltsgesetz haben, können Sie für Ihre Frau und Kinder einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Der Familiennachzug in solchen Fällen ist im § 29 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz geregelt:

Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach…§ 25b Absatz 1 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.

Das heißt, man muss solche völkerrechtliche oder humanitäre Gründe vorlegen. Die Kinder müssen unter 18 sein. Ihre Frau muss A1 Deutschkenntnisse nachweisen. Sie müssen ausreichendes Geld für sich selber und Ihre Familienangehörige verdienen (hier wird das zukünftige Kindergeld für Ihre Kinder auch bei Ihnen als Einkommen mitgerechnet).

Hier können Sie mehr dazu lesen (am Anfang geht es um Aufenthalt nach § 25b Absatz 6 aber weiter unten geht es um § 25b Absatz 1):

https://***.nds-fluerat.org/leitfaden/15-aufenthaltserlaubnis-nachhaltige-integration/aufenthaltsrechtliche-situation/aufenthaltserlaubnis-nach-%C2%A7-25b-abs-6-aufenthg/

Ich empfehle Ihnen, die Möglichkeit auf § 25b erstmals mit Anwält*innen oder einer kostenlosen Rechtsberatung (wie zum Beispiel bei einem Refugee Law Clinic) zu besprechen, vor Sie eventuell Ihren Folgeantrag zurückziehen. Aufgrund der geänderten Situation in Afghanistan werden Sie vielleicht einen besseren Schutzstatus bekommen, womit der Familiennachzug für Ihre Familie einfacher wird.

Beste Grüße,

Éanna

answered Mar 17, 2023 by mbeon-Éanna
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