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Ich betreue einen Syrer, der seit 2023 nun auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Kann er

1. seinen minderjährigen Bruder, der von der Assad-Armee nicht eingezogen werden will

2. seine Eltern sowie die jüngere Schwester (minderjährig) nach Deutschland holen?

Was wären die Voraussetzungen?
asked Feb 22, 2023 in Legal advice by Engel | 172 views

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Hallo @Engel ,

Der Nachzug sonstiger Familienangehörige (d.h. nicht Ehegatten oder minderjährige Kinder) ist im § 36, Absatz 2 Aufenthaltsgesetz geregelt. Die Familienangehörige können nur nachziehen, um eine außergewöhnliche Härte zu vermeiden. Diese Härte müsste sehr klar im Visumverfahren dargelegt werden.

Ansonsten ist ausreichend Wohnraum eine Voraussetzung. In der Regel muss der Lebensunterhalt für alle Familienangehörige (einschließlich Krankenversicherung) gesichert sein.

Hier gibt es Information von der deutschen Botschaft in Libanon für syrische Familienangehörige, die in so einem Fall nach Deutschland nachziehen möchten:

https://beirut.diplo.de/lb-de/service/05-VisaEinreise/-/2544416

Und hier finden Sie die notwendigen Unterlagen:

https://beirut.diplo.de/lb-de/service/05-VisaEinreise/-/2544078

Beste Grüße

Éanna

answered Mar 3, 2023 by mbeon-Éanna
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