Hallo @Engel ,
Der Nachzug sonstiger Familienangehörige (d.h. nicht Ehegatten oder minderjährige Kinder) ist im § 36, Absatz 2 Aufenthaltsgesetz geregelt. Die Familienangehörige können nur nachziehen, um eine außergewöhnliche Härte zu vermeiden. Diese Härte müsste sehr klar im Visumverfahren dargelegt werden.
Ansonsten ist ausreichend Wohnraum eine Voraussetzung. In der Regel muss der Lebensunterhalt für alle Familienangehörige (einschließlich Krankenversicherung) gesichert sein.
Hier gibt es Information von der deutschen Botschaft in Libanon für syrische Familienangehörige, die in so einem Fall nach Deutschland nachziehen möchten:
https://beirut.diplo.de/lb-de/service/05-VisaEinreise/-/2544416
Und hier finden Sie die notwendigen Unterlagen:
https://beirut.diplo.de/lb-de/service/05-VisaEinreise/-/2544078
Beste Grüße
Éanna