Liebe @Francis-Greta-Lotta,
herzlich Willkommen auf der Wefugees Plattform!
Eine ähnliche Frage haben wir schon einmal hier besprochen - schau doch gerne mal rein!
In den Verfahrenshinweisen der Berliner Ausländerbehörde (auf Seite 303) heißt es beispielsweise zum Nachweis der "Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet":
Der Nachweis der Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Ausländer einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder
einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule, eine erfolgreich
abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium nachweisen kann.
Die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung werden auch nachgewiesen durch den bundeseinheitlichen
Test „Leben in Deutschland“ zum Orientierungskurs nach § 17 Absatz 1 Nr. 2 Integrationskursverordnung (IntV).
Ich denke daher schon, dass die Ausländerbehörde die Ausbildung als Nachweis akzeptiert. Um sicher zu gehen (schließlich mögen andere Ausländerbehörden dies auch anders beurteilen), würde ich die Ausländerbehörde direkt kontaktieren und um dementsprechende Auskunft bitten.
Ich hoffe das dies hilft und komme doch bei Rückfragen gerne wieder auf uns zu!
Viele Grüße,
Meike