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Eine Person hat eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf als "Externer Prüfungsteilnehmer bei der IHK" abgelegt.  Das heißt, sie hat keine Ausbildung in einem Betrieb absolviert, sondern hat sich eigenständig auf die Prüfung vorbereitet. Aufgrund der langen Berufserfahrung im Heimatland und einer Eingangstestung hat die IHK die Teilnahme an der Abschlussprüfung genehmigt.  Die Prüfung wurde mit der Note "sehr gut" bestanden. Die Note in Sozialkunde war "gut". Somit besitzt dieser Mensch einen vollwertigen Ausbildungsabschluss in Deutschland.

Braucht er für die Erteilung des 25b das Zertifikat "Leben in Deutschland"?
asked Oct 24, 2022 in Education by Francis-Greta-Lotta | 687 views

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Liebe @Francis-Greta-Lotta,

herzlich Willkommen auf der Wefugees Plattform!

Eine ähnliche Frage haben wir schon einmal hier besprochen - schau doch gerne mal rein!

In den Verfahrenshinweisen der Berliner Ausländerbehörde (auf Seite 303) heißt es beispielsweise zum Nachweis der "Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet":

Der Nachweis der Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Ausländer einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder
einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule, eine erfolgreich
abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium nachweisen kann.
Die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung werden auch nachgewiesen durch den bundeseinheitlichen
Test „Leben in Deutschland“ zum Orientierungskurs nach § 17 Absatz 1 Nr. 2 Integrationskursverordnung (IntV).

Ich denke daher schon, dass die Ausländerbehörde die Ausbildung als Nachweis akzeptiert. Um sicher zu gehen (schließlich mögen andere Ausländerbehörden dies auch anders beurteilen), würde ich die Ausländerbehörde direkt kontaktieren und um dementsprechende Auskunft bitten.

Ich hoffe das dies hilft und komme doch bei Rückfragen gerne wieder auf uns zu!

Viele Grüße,

Meike

answered Oct 27, 2022 by Meike
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