Hallo Ronns,
wie schön, dass Sie sich mit Ihrer Frage an Wefugees gewandt haben.
Ich kann Sie beruhigen. Für eine Einbürgerung dürfen Sie nicht rechtsgültig verurteilt worden sein, das ein bestimmtes Strafmaß überschreitet. Das bedeutet konkret, wenn Sie verurteilt wurden und eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von über drei Monaten bekommen haben, dann steht das einer Einbürgerung im Wege.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, waren Sie im Zahlungsverzug und bezahlen jetzt aber jetzt monatlich das Geld zurück. Das bedeutet, dass Sie zwar in einem Inkasso-Verfahren sind, ihr Fall aber nicht vor Gericht verhandelt wurde. Solange Sie also nicht vorher schon „straffällig“ geworden und verurteilt worden sind, spielt das Inkasso-Verfahren für Ihre Einbürgerung keine Rolle.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Viele Grüße
Gabriele