Hallo @Abdulwkl,
danke für deine Anfrage!
Ich vermute, dass du eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs 4 AufenthG erhalten hast, richtig? Dann dürftest du zusammen mit deinem gültigen Reiseausweis reisen. Anders wäre es, wenn du eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 3 ausgestellt bekommen hast, diese würde nicht zu einer Wiedereinreise nach Deutschland berechtigen. Nähere Informationen zur Fiktionsbescheinigung findest du beispielsweise hier (an dieser Stelle speziell für Menschen, die in Berlin wohnen).
Ich hoffe das hilft dir weiter - komm sonst gerne auch nochmal auf uns zurück.
Viele Grüße,
Meike