Lieber @Roman,
herzlich Willkommen in der Wefugees Community und danke für deine Anfrage.
Ich nehme an, dass deine Anwälte für dich eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 Aufenthaltsgesetz als Vater eines deutschen Kindes zur Ausübung der Personensorge beantragt haben? Wenn du mit deiner Partnerin nicht verheiratet bist, wäre es wichtig, dass du die Vaterschaft anerkennst und dass ihr euch das Sorgerecht auch teilt. Aber deinen Ausführungen zur Folge ist das sicherlich auch veranlasst worden, oder? Ohne weitere Hintergrundinformationen ist es wirklich schwierig zu verstehen, warum die Aufenthaltserlaubnis nach §28 noch nicht erteilt wurde. Magst du uns erklären, mit welcher Begründung dir bisher eine Aufenthaltserlaubnis verwehrt wurde? Da wird die Ausländerbehörde sich sicherlich auch mal schriftlich zu geäußert haben oder?
Komme also gerne noch einmal auf uns zu!
Alles Gute,
Meike