in dieser Zeit aus dem Ausland nach Deutschland eingereist. Die im Sitzungssaal anwesenden samtischen Personen geben ebenfalls an, dass sie sich bei ihrer Gesundheit wohl gefühlt haben. Der Berichterstatter weist darauf hin, dass die folgenden Dokumente Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidung sind: Die Verwaltungsakten des Bundesamtes und die des Klägers bei der Vorladung sowie Beweismittel mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 Der Reporter präsentiert den Hauptinhalt der Akten. Der Anwalt des Klägers beantragt, dass der Angeklagte verpflichtet wird, dem Kläger den Flüchtlingsstatus zu gewähren. alternativ, um den Angeklagten zu verpflichten, ihm subsidiären Schutz zu gewähren, oder um den Angeklagten zu verpflichten, festzustellen, dass ein nationales Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes besteht, und die Entscheidung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 23.10.2017, soweit es dieser Verpflichtung widerspricht. Es wird festgestellt, dass der Beklagte schriftlich beantragt hat, die Klage abzuweisen. Der Kläger wird gehört. In Bezug auf das Ergebnis wird auf den Anhang zum Protokoll verwiesen. Die tatsächliche und rechtliche Situation wird mit den beteiligten Parteien besprochen. Der Anwalt des Klägers hat die Möglichkeit, die endgültigen Gründe für seine Anträge anzugeben. Der Berichterstatter gab daraufhin die Entscheidung bekannt: Die Entscheidung wird den Beteiligten zugestellt.