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ich bin als Flüchtling in Deutschland anerkannt, und zwar komme aus Syrien, allerdings bin kein Syrer, sondern habe eine ungeklärte Staatsangehörigkeit, da meine Eltern sind ursprünglich aus Palästina nach Syrien gekommen. Für diesen Grund wurden wir in Syrien auch als Flüchtlinge behandelt und haben keine syrische Pässe bekommen. Zuletzt habe ich mitbekommen, dass die Menschen, die die Staatsangehörigkeit XXX bzw. Ungeklärt und nicht die XXA bzw. Staatenlos haben, ich bin nach Deutschland gekommen mit study visum und möchte ich Mich als asylum bewerben Weiß ich nicht ob es sicher ist eine aufenthalterlaubnis erhalten werde oder es ist gefährlich und könnte ich nicht mehr in Deutschland bleiben nach die Abschiebung bescheid weiß ich eigentlich gar nichts was soll ich tun soll ich mich als Asyl bewerben oder nicht
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asked Feb 9, 2020 in Asylum proceedings by Leah | 282 views

Hallo @Leah

willkommen in der Wefugees Community und entschuldige bitte die verspätete Antwort. 

So ganz habe ich deine Situation noch nicht verstanden. Eingangs schriebst du, dass du ein anerkannter Flüchtling in Deutschland bist und dennoch möchtest du "Asyl" beantragen? Ich denke es würde uns sehr helfen, wenn du die Umstände noch genauer beschreibst oder noch einmal erklärst. 

Wie genau bist du nach Deutschland gekommen und welche Aufenthaltserlaubnis hast du gerade? Am besten schaust du nach dem Paragraphen, der in deinem Dokument genannt ist. Das wäre am eindeutigsten. 

Ganz generell gesprochen, ob jemand in Deutschland Asyl bekommt oder nicht, hängt natürlich von dem Einzelfall und der individuellen Geschichte des Antragstellers ab. Diese wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einem ausführlichen persönlichen Interview geprüft. 

Syrische Antragsteller und Palästinenser, die in Syrien gelebt haben, erhielten in den letzten Jahren in Deutschland meist eine Flüchtlingsanerkennung oder den subsidiären Schutz. Ich persönlich habe nur sehr wenige Menschen getroffen, die "Asyl" im Wortlaut, also nach §16a des Grundgesetzes erhalten haben. Dies würde voraussetzen, dass der Antragsteller zuvor keinen sicheren Drittstaat betreten hat (de facto muss er also mit dem Flugzeug eingereist sein). 

Soweit ich weiß, wird aus Deutschland derzeit auch niemand nach Syrien abgeschoben. 

Bitte komme doch gern auf uns zurück, wenn du deine Situation noch einmal genauer besprechen möchtest oder wenn du weitere Fragen hast. 

Viele Grüße, 

Meike

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