Liebe @Maria,
vielen Dank für Ihre Frage in der Wefugee Community!
Soweit ich weiß, gilt für die Beiden hinsichtlich einer Scheidung das deutsche Recht, da sie hier gemeinsam ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Wie bei einer "deutschen" Scheidung müssten sie demnach mindestens ein Jahr getrennt leben, um sich offiziell scheiden lassen zu können. Außerdem müssten beide einer Scheidung zustimmen. Nach drei Jahren Trennung kann die Ehe auch geschieden werden, wenn nur eine Seite dies wünscht. Ausnahmen gibt es hier in besonderen Härtefällen, wenn beispielsweise häusliche Gewalt im Spiel ist.
Aufenthaltsrechtlich sollte sich Ihre Freundin meines Erachtens in dieser Hinsicht weniger Sorgen machen. Wie hier der Niedersächsische Flüchtlingsrat schreibt, haben viele Nachgezogene einen eigenständigen Aufenthaltstitel. Schauen Sie doch einmal auf den Aufenthaltstitel Ihrer Freundin, der müsste dies ausweisen. Da sie allerdings auch schon mehr als drei Jahre verheiratet sind, und sie sogar schon circa drei Jahre hier in Deutschland ist (mit Kindern), sehe ich ansonsten auch kein großes Problem, einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu erhalten. Sie können sich allerdings auch in einer Beratungsstelle informieren lassen. In Berlin könnte ich zu diesem Thema bspw. Hinbun empfehlen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bereits ein bisschen weiterhelfen konnte.
Alles Gute für Sie und Ihre Freundin,
Meike