Hallo liebes Team,
mein syrischer Verlobter hat in Beirut vor 2 Monaten sein Visum zur Eheschließung beantragt. Wir hatten zu dem Zeitpunkt schon die Anmeldung zur Eheschließung inkl. des Befreiungsprozesses beim Oberlandesgericht abgeschlossen und alle Dokumente beisammen, was kompliziert genug war. Nun wird allerdings voraussichtlich aufgrund der Überlastung der Botschaft der Termin beim Standesamt verpasst, und kurz darauf läuft dann die Anmeldung zur Eheschließung aus (dieses Dokument ist ja nur 6 Monate gültig). Der Botschaft scheint das relativ egal zu sein, da kommen wir nicht weiter. Nun versuche ich bislang erfolglos herauszufinden, was das für uns bedeutet-habt ihr damit Erfahrungen? Wird das Visum dann direkt abgelehnt, weil die Eheschließung nicht mehr direkt bevorsteht? Wird das Dokument nochmal nachgefordert (was bedeutet, dass wir den gesamten Prozess beim OLG nochmal durchlaufen müssen)? Gibt das eine gewisse Flexbilität, also kann das Visum ggf. auch nach Ablauf des Dokuments ausgestellt und dann die neue Anmeldung in Deutschland vorgenommen werden? Ich weiß, dass nur die Botschaft dazu endgültige Aussagen treffen kann (was sie leider nicht tut), aber es wäre hilfreich, wenn wir zumindest eine Ahnung hätten, was jetzt noch auf uns zukommt, bzw. um was wir uns jetzt als nächstes kümmern müssen.
Vielen Dank im Voraus,
Isabella