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Hallo liebes Team,

mein syrischer Verlobter hat in Beirut vor 2 Monaten sein Visum zur Eheschließung beantragt. Wir hatten zu dem Zeitpunkt schon die Anmeldung zur Eheschließung inkl. des Befreiungsprozesses beim Oberlandesgericht abgeschlossen und alle Dokumente beisammen, was kompliziert genug war. Nun wird allerdings voraussichtlich aufgrund der Überlastung der Botschaft der Termin beim Standesamt verpasst, und kurz darauf läuft dann die Anmeldung zur Eheschließung aus (dieses Dokument ist ja nur 6 Monate gültig). Der Botschaft scheint das relativ egal zu sein, da kommen wir nicht weiter. Nun versuche ich bislang erfolglos herauszufinden, was das für uns bedeutet-habt ihr damit Erfahrungen? Wird das Visum dann direkt abgelehnt, weil die Eheschließung nicht mehr direkt bevorsteht? Wird das Dokument nochmal nachgefordert (was bedeutet, dass wir den gesamten Prozess beim OLG nochmal durchlaufen müssen)? Gibt das eine gewisse Flexbilität, also kann das Visum ggf. auch nach Ablauf des Dokuments ausgestellt und dann die neue Anmeldung in Deutschland vorgenommen werden? Ich weiß, dass nur die Botschaft dazu endgültige Aussagen treffen kann (was sie leider nicht tut), aber es wäre hilfreich, wenn wir zumindest eine Ahnung hätten, was jetzt noch auf uns zukommt, bzw. um was wir uns jetzt als nächstes kümmern müssen.

Vielen Dank im Voraus,

Isabella
asked Jul 20, 2019 in Legal advice by antaris | 1,373 views

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1 Answer

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Liebe Isabella,

vielen Dank für deinen Beitrag und Willkommen in der Wefugee Community!

Leider hört man es immer wieder, dass die Botschaft in Beirut in Bezug auf Visaausstellungen sehr überlastet ist. 

Ich persönlich kann hinsichtlich eurer individuellen Situation und Visa zur Eheschließung keine Erfahrungswerte teilen. Allerdings würde ich es euch ans Herz legen, einmal den Verband binationaler Partnerschaften zu kontaktieren, die auch ein Beratungstelefon haben. Hier der Link zur Seite: 

https://***.verband-binationaler.de/beratung/infos-fuer-ratsuchende/themen-der-beratung/

Ich hoffe, dass man euch dort weiterhelfen kann und drücke fest die Daumen, dass das Visum bald erteilt wird!

Alles Gute für euch und beste Grüße,

Meike

answered Aug 2, 2019 by Meike
Liebe Meike,

vielen Dank für die Antwort. Da wir jetzt das Verfahren bis zum Ende durchlaufen haben und ich mir dachte, dass vielleicht andere auch in eine ähnliche Situation kommen, wollte ich doch nochmal dazu kommentieren.
Die Botschaft (Beirut in unserem Fall) leitet nach einer ersten Prüfung (und tendenziellen Zustimmung) die Unterlagen an die betroffene Ausländerbehörde in Deutschland weiter. Das hat bei uns bereits knapp 3 Monate gedauert (zwei Monate Bearbeitungszeit durch die Botschaft, einen Monat Zustellungszeit der Papierunterlagen nach Deutschland). Die Ausländerbehörde prüft wiederum den Antrag (darauf, ob voraussichtlich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden wird) und gibt erst dann ihre Zustimmung an die Botschaft zurück, wenn ihr eine gültige Anmeldung zur Eheschließung vorliegt. In unserem Fall war sie ja abgelaufen, wir mussten also erneut eine Befreiung beim Oberlandesgericht beantragen. Diesen Prozess haben wir bereits parallel gestartet (erneute Dokumentenbeschaffung aus Syrien, Legalisierung, Übersetzung, Einreichung beim Standesamt) und der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass es ein paar Wochen dauern wird, bis die neue Anmeldung vorliegt. Bei der Botschaft ruht der Antrag in dieser Zeit. Beim zweiten Mal war das Oberlandesgericht schneller (4 Wochen statt 8) und die Ausländerbehörde hatte in der Zwischenzeit den Antrag geprüft; d.h. jetzt ging letztendlich alles ganz schnell und das Visum wurde ausgestellt. Insgesamt hat der Prozess von Anfang bis Ende ca. ein Jahr gedauert.
Ich kann nur allen raten, nach Möglichkeit schon im Ausland zu heiraten und dann einen Antrag auf Ehegattennachzug zu stellen, was deutlich einfacher ist. Wenn das nicht möglich ist, dann muss quasi schon während der Prüfung durch das Oberlandesgericht der Termin in der Botschaft für den Visaantrag gemacht werden, so dass man dabei keine unnötige Zeit verliert und direkt zur Botschaft kann, sobald die Anmeldung zur Eheschließung fertig ist (das hat mir letztendlich auch der Verband binationaler Partnerschaften geraten- da war es aber leider schon zu spät). Die Botschaft macht keinerlei Ausnahmen, wenn das Anmeldedokument abzulaufen droht. Ziemlich anstrengendes und teures Verfahren, aber vorauseilender Gehorsam und gute Planung lohnen sich auf jeden Fall.
Liebe Isabella,

vielen Dank, dass du eure Erfahrungen mit uns geteilt hast - super wertvoll!
Freut mich auch sehr, dass sich eure Geduld ausgezahlt und letztendlich alles geklappt hat!

Alles Gute wünsche ich euch!

Viele Grüße,

Meike
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