Liebe @SailorMoon,
Nochmals Vielen Dank für deine Nachricht und dafür, dass du dich an die Community hier wendest.
Ich habe etwas recherchiert und werde die wichtigsten Informationen zusammentragen:
- Nach dem negativen Abschluss des Asylverfahrens und wenn die Abschiebung droht, ist es immens wichtig, sich mit einem/einer Anwält*in in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten zu besprechen, um eine Abschiebung zu verhindern. Es gibt auch Rechtsunterstützung von Refugee Law Clinics und anderen Einrichtungen in Deutschland, die umsonst sind. Dies ist also für euch beide sehr relevant! Hier findest du eine Liste von "pro bono legal aid" in DE nach Region: ****://***.refugeelegalaidinformation.org/germany-pro-bono-directory
- Um für euch selbst einen genaueren Überblick zu bekommen, was für Perspektiven es nach der Ablehnung gibt, ist diese Seite des Flüchtlingsrat Niedersachsen sehr hilfreich: https://***.nds-fluerat.org/leitfaden/8-perspektiven-nach-negativem-abschluss-eines-asylverfahrens/
- Hier zum Beispiel wird die Möglichkeit erläutert, eine Aufenthaltserlaubnis wegen des eigenen Kindes (das über ein Aufenthaltsrecht verfügt) zu erhalten, wie du schon angesprochen hattest:
"Auch ohne Heirat kann der Schutz der Familie unter Umständen zu einem Aufenthaltsrecht führen. Dies gilt vor allem für Väter von nichtehelichen, aufenthaltsberechtigten Kindern, die ihre Vaterschaft anerkannt haben und sich um ihr Kind auch tatsächlich kümmern. Auch Mütter können ein Aufenthaltsrecht erhalten, zum Beispiel wenn ihr Kind einen deutschen Vater hat oder wenn der Vater einen Aufenthaltstitel besitzt. Nicht in allen Fällen wird allerdings ein Aufenthaltsrecht aufgrund einer Ehe oder eines Kindes erteilt: Oft argumentieren die Behörden, der Schutz von Ehe und Familie sei auch im Herkunftsland der Eheleute gewährleistet. Um zu klären, ob Sie sich mit Aussicht auf Erfolg ein Aufenthaltsrecht durch eine Heirat oder Kinder erhalten können, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder eine Beratungsstelle."
- Wie du beschreibst, geht es in eurem Fall darum, mehr Zeit zu haben, um die Sorgerechtserklärung und Vaterschaftsanerkennung gültig zu machen. Dies besprecht ihr am besten auch in der Rechtsberatung! Es gibt eventuell die Möglichkeit für ihn, eine Duldung zu erhalten, wegen "rechtlichen Abschiebungshindernissen" (siehe Abschnitt: https://***.nds-fluerat.org/leitfaden/8-perspektiven-nach-negativem-abschluss-eines-asylverfahrens/65-droht-die-abschiebung-oder-musskann-eine-duldung-erteilt-werden/#sdfootnote23sym)
Für jede dieser und weiterer Optionen oder Fragen ist es für euch am sichersten und sinnvollsten, eine Beratungsstelle/ Anwält*in aufzusuchen. Diese können einen genaueren Blick auf seinen Fall werfen und beurteilen, welche Perspektiven möglich sind, und auch Kontakt zu den Behörden aufnehmen.
Ich hoffe, dass diese Informationen helfen und ihr die Unterstützung findet, die ihr braucht! Natürlich kannst du dich nochmal an Wefugees wenden, wenn du noch weitere Fragen hast.
Alles Gute,
Isa