Hallo, ich hätte eine Frage.
Mein Name ist Kashif Hussain. Ich komme aus Pakistan und habe 2017 in Deutschland Asyl beantragt, negativen Bescheid erhalten und daraufhin Klage eingereicht. Ich besitze also momentan eine Aufenthaltsgestattung. Seit fast 3 Jahren bin ich mit meiner Lebensgefährtin (deutsche Staatsangehörige) zusammen. Unsere gemeinsame Tochter ist 1 Jahr alt. Wir leben in unserer gemeinsamen Wohnung in Bayern. Nun hat sich leider etwas sehr negatives zugetragen. Ich wurde letztes Jahr aufgrund von falscher Vertretung und Unwissenheit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und dieses Jahr erneut zu einer Haftstrafe. Das heisst, ich werde 2019 eine mehrjährige Haftstrafe antreten müssen. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, dass ich trotz deutschem Kind (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht gestellt) abgeschoben werden kann?
Wir haben die Befürchtung, dass dies aus der Haft heraus geschehen könnte und niemand etwas mitbekommt. Bisher haben wir von niemandem eine klare Antwort darauf bekommen.
Ich hoffe, sie können mir eine Antwort geben.
Vielen Dank vorab
Freundliche Grüsse
Kashif Hussain