Was passiert, wenn ich mich mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis, die ich bekommen habe, weil ich mit einer Deutschen verheiratet bin, trenne? Behalte ich diese dann? Oder ist sie immer noch an die Ehe geknüpft? Wir waren bereits mehr als 3 Jahre verheiratet und leben zusammen in Deutschland.