Asylbewerber können grundsätzlich eine Ausbildung beginnen, benötigen jedoch die Zustimmung der Ausländerbehörde, insbesondere wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland liegt. Dazu müssen sie einen Ausbildungsplatz nachweisen und möglicherweise einen Antrag auf Umverteilung stellen, um die Residenzpflicht aufzuheben.
Eine Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) kann ihnen während der Ausbildungszeit ein rechtssicheres Bleiberecht gewähren. Wichtig ist, dass die Ausbildung anerkannt und mindestens zwei Jahre dauert, sowie der Lebensunterhalt geklärt ist.