Hallo @Presly and Willkommen zurück bei Wefugees!
Schön zu hören, dass du mit deiner Ausbildung auf einem sehr guten Weg bist!
Ich befürchte nur, dass wir hier auf der Plattform keine "umfassende Anleitung" formulieren können. Jeder Fall ist individuell und es macht sicherlich Sinn, dass du diese wichtigen Fragen mit deinem Anwalt besprichst. Wenn dieser dir davon abrät, deinen Asylantrag zurückzunehmen, dann würde ich ihm in jedem Fall zuhören. Falls du aus irgendwelchen Gründen Zweifel an der Arbeit oder der Expertise des Anwalts hast, kannst du dir natürlich immer eine zweite Meinung einholen, zum Beispiel in einer Beratungsstelle (dann kommen auch keine zusätzlichen Kosten auf dich zu).
So wie ich es sehe, bist du doch auf dem richtigen Pfad. Falls dein Asylantrag abgelehnt wird und du noch in der Ausbildung bist, kannst du immer noch eine Ausbildungsduldung oder die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (nach §16g AufenthG) beantragen. Dazu müsstest du dann den Pass beantragen - aber dem steht ja dann auch nichts mehr im Wege. Falls du die Ausbildung bereits abgeschlossen hast, könntest du ja direkt eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (mit einer in Deutschland absolvierten Ausbildung) beantragen.
Ich hoffe, dass meine Antwort hilfreich für dich war und komm' doch bei Rückfragen gerne auf uns zurück.
Viele Grüße,
Meike