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Ich wohne seit 2018 in Deutschland und besitze ein Aufenthaltstitel von Paragraph 25 Abs. 3. Ich bin auch Mit einem deutschen verheiratet,. Letzten, ich wollte Niederlassungserlaubnis beantragen, und ich habe online gegoogelt und auch eine Anwalt von Migrante telefoniert und er meinte, dass mit 25 ABS drei darf man nicht Niederlassung laufen ist beantragen, und Ich kann direkt einbürgerung.

Meine Frage ist, ist das richtig, dass das Man darf nicht Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn man einen Aufenthalt von 25 ABS 3 hat ?

Liebe Grüße
asked Feb 1 in Legal advice by Kevinreed00131 | 556 views

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Hallo @Kevinreed00131,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage an uns angewandt haben.

Laut § 10 abs. 1 nr. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist leider die Einbürgerung mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3 AufenthG nicht möglich. Daher sollen Sie zum erst eine Niederlassungserlaubnis beantragen und sie bekommen, und erst danach können Sie mit einer Niederlassungserlaubnis die Einbürgerung beantragen.

Ich hoffe, meine Antwort ist nützlich für Sie, und würde mich freuen, wenn Sie sich mit weiteren Fragen an mich wenden. Unter meinem Profil können Sie sehen, wie Sie mich direkt erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen

Fardeen Noori

answered Feb 2 by mbeon-fardeen
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