Hallo @Zichako,
für die Niederlassungserlaubnis müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren haben. Sie müssen auch zeigen, dass Sie 60 Monate lang in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Für die Monaten, wo Sie die Ausbildung gemacht haben und jetzt arbeiten, werden automatisch in die Rentenversicherung gezahlt.
Dazzu müssen Sie zeigen, dass Sie genug verdienen und Deutsch auf B1 Niveau können.
Beste Grüße
Éanna