Guten Tag,
ich habe die Frage zum meinen neuen Aufenthaltserlaubnis, so ich habe meines Visum in Kassel schon verlängern und bekam ich die Fiktionsbescheinigung. Ich bin schon nach Aachen umgezogen und habe schon neue Wohnung in Aachen angemeldet. D.h. Meines neue Aufenthaltserlaubnis ist jetzt in Bürgeramt der Stadt Kassel.
Ich habe die Bürgeramt von Kassel schon gefragt, ob es möglich ist, dass ich das Aufenthaltserlaubnis in Aachen bekommen wäre. Sie hat mir gesagt, dass "Allerdings kann ich die Aufenthaltserlaubnis zusammen mit Ihrer Akte nach Aachen senden, wenn von dort die Aktenanforderung bei mir eingeht. Sie könnten dann die Aufenthaltserlaubnis in Aachen bei der Ausländerbehörde abholen"
Und habe ich die Frage zu Ausländeramt von Aachen per Email gesendet, hat sie mir beantwortet,
''Die Aktenanforderung erfolgt durch das Ausländeramt Aachen, sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt in Aachen registrieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation unverschlüsselt erfolgt. Es besteht die Möglichkeit die geforderten Informationen postalisch an die folgende Adresse zu übermitteln: StädteRegion Aachen, 52090 Aachen.''
Zur Frage, wie kann ich die Aktieanforderung machen? Muss ich nach Ausländeramt gehen? Wenn ja, welcher Termin ich vereinbaren muss?
Mit freundlichen Grüßen
S