Lieber @albertherrmann,
herzlich Willkommen bei Wefugees und vielen Dank fuer Deine Frage.
Ich stimme Julia zu: Generell muessen Umverteilungsantraege sehr gut begruendet werden, um eine Chance auf Erfolg zu haben. Ausserdem ist aus Sicht der Behoerden eine Allergie wohl nicht unbedingt ein Grund, gleich die Kommune bzw. in Eurem Fall das Bundesland zu wechseln. Allerdings sind die Regeln (v.a. die Umsetzung) fuer aus der Ukraine gefluechtete Menschen noch nicht ganz eindeutig in Deutschland. Die Wohnsitzauflage wird vielerorts (noch) nicht so streng angewandt, wie bspw. bei Asylbewerber*innen und anerkannten Fluechtlingen. Insbesondere Ukrainer*innen, die privat unterkommen, sollten eigentlich nicht von der Wohnsitzauflage betroffen sein. Wenn sie sich allerdings als hilfebeduerftig beim Sozialamt melden, ist das schon wieder ein anderes Thema. Ich wuerde Euch in jedem Fall empfehlen (wenn die Behoerde das wuenscht), einen Umverteilungsantrag zu stellen und den vor allem damit zu begruenden, dass die Familie dann nicht mehr in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen muss. Insbesondere, wenn die Personen bei Euch dauerhaft unterkommen koennen. Falls es tatsaechlich Allergien gibt und die auch nachgewiesen werden koennen, koennte man dies ja zusaetzlich vortragen. Weitere gute Gruende fuer eine Umverteilung waeren bspw. eine Arbeitsaufnahme (Ukrainer*innen, die hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, duerfen ja arbeiten) oder familiaere Gruende.
Ich hoffe, dass das ein wenig weiterhilft und wuensche viel Erfolg! Haltet uns doch gerne auf dem Laufenden und kommt auf uns zurueck bei weiteren Fragen.
Viele Gruesse,
Meike