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We have two woman + daugther from ukraine now staying in our house in Brandenburg (Ostprignitz). Before they were in Mecklenburg Vorpommern (Rocstock) where they were registered and supposed to stay in an Gemeinschaftsunterkunft, but there were cats and dogs and due to an allergy of the young daughter, it was not possible for them to stay there. Now they are already registered in Brandenburg (Neuruppin), but in order to get financial support, they need to send the " Antrag auf Umverteilung" to the Administration in Rostock. Is the allergy an argument which works here? Do we need to prove it? Thanks for your advice in advance. (Answers also in German language possible if you prefer.)
asked May 22, 2022 in Legal advice by albertherrmann | 1,146 views

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2 Answers

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Hi @albertherrmann

herzlich Willkommen auf Wefugees und vielen Dank für deine Frage!

Ich bin leider keine Expertin auf dem Gebiet, aber ich habe versucht mehr Informationen im Internet zu finden. Auf der Seite vom Landkreis Rostock https://***.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/ordnungsamt/auslaender/neue_seiten/umverteilung.html steht, dass der Antrag auf Umverteilung "ausführlich begründet und belegt werden muss". Deshalb ist es wichtig, ein ärztliches Attest beizulegen. Leider konnte ich keine Informationen dazu finden, ob Allergien dazu zählen. Aber ich verlinke meine liebe Kollegin @Meike hier, vielleicht kann sie bei dieser Frage helfen und meine Antwort ergänzen. 

Bitte komm doch gern nochmal auf uns zurück, wenn du Rückfragen hast und halte uns gerne auf dem Laufendem.

Alles Gute,

Julia

answered May 24, 2022 by Ju_K
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Lieber @albertherrmann

herzlich Willkommen bei Wefugees und vielen Dank fuer Deine Frage. 

Ich stimme Julia zu: Generell muessen Umverteilungsantraege sehr gut begruendet werden, um eine Chance auf Erfolg zu haben. Ausserdem ist aus Sicht der Behoerden eine Allergie wohl nicht unbedingt ein Grund, gleich die Kommune bzw. in Eurem Fall das Bundesland zu wechseln. Allerdings sind die Regeln (v.a. die Umsetzung) fuer aus der Ukraine gefluechtete Menschen noch nicht ganz eindeutig in Deutschland. Die Wohnsitzauflage wird vielerorts (noch) nicht so streng angewandt, wie bspw. bei Asylbewerber*innen und anerkannten Fluechtlingen. Insbesondere Ukrainer*innen, die privat unterkommen, sollten eigentlich nicht von der Wohnsitzauflage betroffen sein. Wenn sie sich allerdings als hilfebeduerftig beim Sozialamt melden, ist das schon wieder ein anderes Thema. Ich wuerde Euch in jedem Fall empfehlen (wenn die Behoerde das wuenscht), einen Umverteilungsantrag zu stellen und den vor allem damit zu begruenden, dass die Familie dann nicht mehr in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen muss. Insbesondere, wenn die Personen bei Euch dauerhaft unterkommen koennen. Falls es tatsaechlich Allergien gibt und die auch nachgewiesen werden koennen, koennte man dies ja zusaetzlich vortragen. Weitere gute Gruende fuer eine Umverteilung waeren bspw. eine Arbeitsaufnahme (Ukrainer*innen, die hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, duerfen ja arbeiten) oder familiaere Gruende. 

Ich hoffe, dass das ein wenig weiterhilft und wuensche viel Erfolg! Haltet uns doch gerne auf dem Laufenden und kommt auf uns zurueck bei weiteren Fragen. 

Viele Gruesse, 

Meike

answered May 29, 2022 by Meike
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