Hallo @Abdulwkl!
Willkommen zurück auf der Wefugees Plattform und sorry für die verspätete Rückmeldung!
Ich hoffe, dass du mittlerweile schon eine Antwort von der Ausländerbehörde bekommen hast. Ich habe vor ein paar Tagen mit einer Anwältin über ähnliche Fälle gesprochen und da habe ich folgendes mitgenommen:
Die Frist für eine Untätigkeitsklage sind im Allgemeinen 3 Monate. Allerdings argumentieren die Behörden häufig, dass sie absolut überlastet sind. Generell ist es zu empfehlen, eine Aufenthaltserlaubnis rückwirkend (also ab Antragstellung) zu beantragen. Außerdem ist es ratsam, es der Behörde so leicht wie möglich zu machen. Das heißt in einfachen Worten den Anspruch (also die Gründe, warum dir diese Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden sollte) darzulegen und am besten auch noch die entsprechenden Paragraphen des Gesetzes zu zitieren. Nach dem ersten Antrag sollte man mindestens 4 Wochen warten und dann eventuell nochmal eine Erinnerung schreiben, in der man wiederum eine Bearbeitungsfrist von 4 Wochen setzt. Falls dann immer noch keine Rückmeldung kommt, könnte man eine 2. Erinnerung schicken und hier eventuell bereits eine Untätigkeitsklage androhen (vielleicht sogar eine sogenannte "Dienstaufsichtsbeschwerde"). In den meisten Fällen sollten die Behörden dann reagieren.
Ich hoffe, dass du diese Tipps nicht mehr benötigst und bereits deine Aufenthaltserlaubnis erhalten hast.
Ansonsten komme doch bei Rückfragen auch gerne nochmal auf uns zurück.
Viele Grüße,
Meike