Hallo @savaş,
Willkommen in der Wefugees Community und danke für deine Fragen!
Leider begründet eine schlechte wirtschaftliche Lage keine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling. Jeder Asylantrag wird vom "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)" individuell geprüft und jede/r Antragsteller/in muss die Gründe für den Asylantrag in einem persönlichen Interview (Anhörung) glaubhaft darstellen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen stellt die Grundlagen für eine Anerkennung als Asylberechtiger oder Flüchtling auf dieser Webseite sehr gut dar. Hier findest du nähere Informationen über die Unterbringung von Asylsuchenden. Familien mit Kindern können bis zu 6 Monate verpflichtet werden, in einer sogenannten Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Deine Frage bezüglich der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis ist nicht pauschal zu beantworten. Zunächst einmal kann das Asylverfahren einige Monate in Anspruch nehmen. Die Dauer ist sehr unterschiedlich (von wenigen Wochen bis sogar länger als 1 Jahr). In dieser Zeit werden dem/der Asylsuchenden eine "Aufenthaltsgestattung" ausgestellt und die Person darf in Deutschland bleiben, bis das BAMF eine Entscheidung getroffen hat. Angenommen, eine Person bekommt Asyl oder die Flüchtlingsanerkennung, so wird die erste Aufenthaltserlaubnis in der Regel für 3 Jahre ausgestellt. Für Menschen, die den Subsidiären Schutzstatus erhalten, stellt die Ausländerbehörde meist die erste Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr aus.
Ob deine Ausbildung in Deutschland anerkannt wird, kann ich dir so nicht beantworten. Vielleicht hilft dir das Anerkennungsportal der Deutschen Regierung hier weiter. Deine Jobmöglichkeiten hängen dann natürlich von mehreren Faktoren, insbesondere aber von deinen Sprachkenntnissen ab. Ich denke, dass es gerade in der Apotheke sehr wichtig ist, gut deutsch zu sprechen.
Wenn du Asyl bekommst oder die Flüchtlingsanerkennung, dann kannst du nicht ohne weiteres in dein Heimatland reisen - auch nicht zu Besuch. Damit würdest du deine Anerkennung in Deutschland riskieren. Dieses Thema haben wir bereits häufiger auf dieser Plattform besprochen (hier, zum Beispiel).
In Deutschland gilt die Schulpflicht - nähere Informationen findest du z.B. beim Informationsverbund für Migration & Asyl. Das heißt, dass alle Kinder ab dem Alter von 6 Jahren nicht nur das Recht haben, in die Schule zu gehen, sondern auch die Pflicht. Dies gilt auch für Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen. Ausnahmen kann es hier in der ersten Zeit im Asylverfahren geben, in der sich die Familien noch in der Erstaufnahmeeinrichtung befinden.
Ich hoffe ich konnte deine Fragen weitestgehend beantworten - ansonsten komme doch gern wieder auf uns zurück!
Alles Gute,
Meike
PS.: Ich habe gesehen, dass du zwei weitere Posts mit dem gleichen Inhalt verfasst hast (einen auf Türkisch und einen auf Deutsch). Ich werde diese schließen, damit wir Informationen an einer Stelle sammeln und einen besseren Überblick bewahren können. Ich hoffe, das ist okay für dich!