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Hallo
ich bin seit 2013 in Deutschland, 2015 wurde mein Asylverfahren abgelehnt, also ich habe Negative von BAMF und dann habe dann gleichzeitg Klage gemacht bei Verwaltungsgericht in München aber seit 2015 bis juli 2021  habe ich vom Verwaltungsgericht nichts mehr gehört,  die haben über meine Klage nicht entschieden, dann habe ich Meine Asylverfahren zuruck genommen und Mein Klage vor Gericht auch zurück genommen. ich habe mich entschieden Nach Heimat Land zurückkehrt. ich bin zur Ausländerbehörde gegangen für meine Reisepass abholen, als ich da war ,die haben mich gesagt ich darf  in Deutschland weiter bleiben,  Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b AufenthG möglich zu haben,  dann habe ich Das Formular für Aufenthaltserlaubnis  ausgefüllt  und die haben Fingerabdruck genommen , 2 bilder abgegeben. nach 6 woche habe Meine Elektronische Karte erhalten gültig bis 2024.

Meine Frage ist darf ich mit dieser Aufenthaltserlaubnis zu meinem Heimatland für 2 Wochen fliegen und wieder in Deutschland züruck .

wäre nicht Problem von Ausländerbehörde wenn ich nach Heimat Land fliegen ?

Auf meine Karte steht  25b AufenthG Abs 1 Aufenthaltserlaubnis
asked Aug 9, 2021 in Legal advice by Mwiki02 | 4,761 views

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2 Answers

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Hallo @Mwiki02,

Willkommen zurück in der Wefugees Community und danke für deine Frage.

Mit der Aufenthaltserlaubnis nach §25b ("Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration") darfst du meines Wissens nach zu Besuch in dein Heimatland reisen. Ich habe auch nochmal in den §52 AufenthG geschaut, hier sind die Umstände beschrieben, die bei verschiedenen Aufenthaltstiteln zum Widerruf (dem Entzug der Aufenthaltserlaubnis) führen können. Der §25b ist dort nicht erwähnt. 

Würdest du dem so zustimmen liebe @alla_fka?

Ansonsten komm' bei Rückfragen gerne nochmal auf uns zurück.

Viele Grüße,

Meike

answered Aug 26, 2021 by Meike
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Hallo Mwiki02,

Meike is right, with a residence permit after §25b Aliens Law (Aufenthaltsgesetz) you can visit your country of origin for a short period of time without a problem. Your residence permit is not given to you because of danger of political prosecution in your country (in which case it would be logical that you mustn't go there) but because of your good integration in Germany. Therefore a visit to your country wouldn't bring a revocation of your new legal status.

Any residence permit is to be cancelled  if a holder leaves Germany for more than 180 days without a permission from the Ausländerbehörde. It happens sometimes if people find jobs abroad, if old parents must be cared for, etc. It is important to know about this rule.

If you don't plan to leave Germany for such a long time but only for a couple of weeks during your vacation, it must be fully ok.

answered Aug 30, 2021 by Alla_fka
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