Hallo Akanadorwisdom,
danke, dass Sie Ihre wichtige Anfrage mit uns teilen.
Nach dem neuen Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung muss die Identität geklärt sein. Dafür gibt es Fristen:
1. Wer vor dem 31.12.2016 nach Deutschland eingereist ist, muss einen Identitätsnachweise bis zur Antragstellung vorlegen, wer danach eingereist ist, bis spätestens Ende Mai 2020.
So oder so: Sie sollten so schnell wie möglich mit der Geburtsurkunde zur Ausländerbehörde gehen, und der Pass sollte möglichst bald nachgereicht werden, denn es gibt eine Passpflicht.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wäre es schon, wenn Sie sich wieder auf der Plattform melden. Mein Name ist Christine, ich bin Migrationsberaterin und beantworte gerne weitere Fragen.
Wenn Sie eine genauere Beratung wünschen, können Sie mich auch gerne auf der sicheren Plattform mbeon besuchen. Die App kann in Google Play oder im App Store heruntergeladen werden und ist kostenlos und anonym. Mehr Informationen finden Sie hier: ***.mbeon.de.
Alles Gute weiterhin!
Christine (mbeon)