Hallo
@Juanpablo,
vielen dank für deine Geduld.
Was deine Frage betrifft:
- du kannst den Antrag auf Arbeitserlaubnis nach 3 Monate Aufenthalt in Deutschland stellen
- nach 15 Monaten wird auch nicht die Vorrangprüfung angewendet
Jedoch musst du trotzdem dir die Erlaubnis holen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, wenn du weitere Fragen hast stehen wir dir gerne in der Community zur Seite.
Beste Grüße,
Nilab