Hallo @female61,
Danke für deine Geduld.
Folgendes konnte ich herausfinden:
Grundsätzlich ist eine Erwachsenadoption durchaus möglich. Allein das "Kennenlernen" reicht allerdings leider nicht aus. Vielmehr muss begründet werden, dass ein "Eltern-Kind- Verhältnis aufgebaut worden ist.
Es ist notwendig, einen notariell zu beurkundenden Antrag vor dem Vormundschaftsgericht zu stellen. Dabei ist es von Vorteil, in den Antrag zur Adoption des Erwachsenen bereits die Einverständniserklärung des zu Adoptierenden aufzunehmen. In dem Antrag muss wie gesagt ausgeführt sein, dass zwischen den annehmenden Eltern und dem zu Adoptierenden ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Ein solches Eltern-Kind-Verhältnis liegt vor, wenn das Verhältnis mit dem der leiblichen Familie gleichgestellt werden kann. In Ihrem Fall werden ggf. etwas geringere Anforderungen zu stellen sein, da Bindung zu den leiblichen Eltern ja nicht bestanden. Dennoch wird ein längeres Kennenlernen und engere Bindungen schon erforderlich sein.
Ist die Eltern-Kind Beziehung in dem Antrag ausreichend dargelegt worden, findet eine Anhörung vor dem Vormundschaftsgericht statt. In dieser Anhörung wird noch einmal überprüft,ob die Voraussetzungen einer Adpotion vorliegen.
Wird dies positiv beschieden, ergeht ein Beschluss, in dem die Annahme erklärt wird.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus §§ 1767 ff. BGB.
Eine ähnliche Frage wurde bereits bei uns beantwortet:
https://***.wefugees.de/101986/erwachsenenadoption-beschleunigt-deutschen-staatsb%C3%BCrgerschaft
Ich hoffe all dies hilft dir, wenn du noch weitere Fragen hast bitte einfach die Community nutzen.
Beste Grüße,
Nilab