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Hallo!

Ich bin deutsche und tunesische Staatsbürgerin, mein Mann (islamische Trauung) ist Algerier ohne Aufenthalt.
Er kam vor 3 Jahren mit einem Visum über Spanien nach Deutschland und lebt seit dem "illegal" mal hier mal da. Er hat bereits einmal Asyl beantragt, ist aber gleich darauf untergetaucht. Nun möchten wir heiraten, wissen allerdings nicht, ob und wie das möglich ist. Ehefähigkeitszeugnis etc aus Algerien sind kein Problem, auch einen Pass hat er hier.
Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht?

Danke :)
asked May 8, 2018 in Legal advice by Yesmin | 3,424 views
Hallo liebe yesmin

ihre Angelengheit trifft viele illegale Einwandere ,aber eine Lösung gibt es immer .Falls du interesse hast kann ich dir ein guter Anwalt empfehlen.
Hallo, ich würde gerne auch eine Info von dir wegen einem Anwalt. Würde mich freuen wenn du dich meldest
Hätte auch gern die Kontaktdaten vom Anwalt

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1 Answer

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Hallo @Yesmin

Willkommen auf Wefugees und danke für Deine Frage.

Ich zitiere hier mal folgende Website: ****://***.schutzehe.***/data/de_index.htm

"(...) es [ist] sehr schwierig zu heiraten, wenn der ausländische Verlobte bereits illegalisiert ist. Eine Möglichkeit der Legalisierung ist die Stellung eines Asylantrages. Das geht jedoch ohne Probleme nur, wenn noch kein Asylantrag gestellt wurde. Auch dann, wenn der weitere Asylantrag ein Folgeantrag ist und nicht bekannt ist, dass der ausländische Ehepartner bereits illegal im Land ist, er also zwischenzeitlich nachweisbar ausgereist war oder aber schon so lange in Deutschland ist, dass die Fahndungsnotierung gelöscht ist, kann die Folgeantragstellung ungefährlich sein."

Leider kenne ich die Situation deines Mannes nicht genau genug und bin auch nicht mit den Möglichkeiten vertraut, inwiefern in einer solchen Situation eine Wiederaufnahme des unterbrochenen Asylverfahrens möglich ist (grundsätzlich geht das wohl, allerdings gibt es auch da bestimmt Ausnahmen: https://dejure.org/gesetze/AsylG/33.html). Bevor ihr in dieser Angelegenheit wieder mit Behörden (z.B. dem BAMF oder dem Standesamt) in Kontakt tretet, würde ich daher auf jeden Fall empfehlen eine Beratungsstelle aufzusuchen, die einen genauen Blick auf den Fall werfen kann.

Viele Grüße,

Thorgen

answered May 9, 2018 by Thor
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