Hallo @Shaikh - schön wieder von dir zu hören.
Sehr ausführliche Informationen zum Thema "Wohnen" für Asylsuchende findest Du auf der Seite des Flüchtlingsrats Niedersachsen (allerdings können bestimmte Dinge in Bayern anders geregelt sein, da das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann):
https://***.nds-fluerat.org/leitfaden/9-fluechtlinge-mit-aufenthaltsgestattung-im-asylverfahren/72-wohnen-umziehen-und-residenzpflicht/
Da Du dich schon eine Weile in Deutschland aufhältst, bist Du wahrscheinlich nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung, sondern wurdest einer Gemeinschaftsunterkunft in München zugeteilt, richtig?
Jetzt müssen wir zunächst eine Frage klären: Arbeitest Du oder bekommst Du Geld vom Sozialamt?
Wenn Du Geld vom Sozialamt bekommst, dann hast Du wahrscheinlich eine Wohnsitzauflage. Das heißt, Du darfst nur innerhalb von München wohnen. Gleichzeitig kann es sein, dass Du dazu verpflichtet bist, in einer bestimmten Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Das steht dann in deinen Papieren.
Du kannst diese Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen aber bei der Ausländerbehörde streichen lassen. Gleichzeitig musst Du beim Sozialamt beantragen, dass sie die Kosten für deine Wohnung bezahlen. Wenn die Ausländerbehörde jedoch nicht zustimmt, dann musst Du in der Gemeinschaftsunterkunft bleiben. Dagegen kann man zwar klagen, aber der Flüchtlingsrat sagt, dass die Erfolgschancen gering sind.
Wenn Du arbeitest und kein Geld vom Sozialamt bekommst, wird das eventuell anders geregelt. Dann hast Du normalerweise keine Wohnsitzauflage und auch keine Verpflichtung in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen.
Ich verlinke hier noch @Suzan_HvMzM . Sie kennt sich in München gut aus und kann dir vielleicht Tipps geben oder Organisationen nennen, an die Du dich wenden kannst.
Falls Du weitere Fragen hast, stell sie gerne :)
Viele Grüße,
Thorgen