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Ich habe den Bescheid zur Kostenübernahme erhalten und habe jetzt einige Wohnungsangebote gefunden. Was für Unterlagen brauche ich, um mich auf eine Wohnung zu bewerben?
asked Jan 4, 2017 in Home & Living by WefugeesEvent | 3,685 views
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Für die Bewerbung bei einer Hausverwaltung/einer_m Vermieter_in brauchen Sie folgende Unterlagen und es ist sehr wichtig, dass diese vollständig sind, da ihre Bewerbung sonst nicht berücksichtigt wird:

- eine aktuelle Schufa, die nicht älter als drei Monate sein darf. Diese können Sie einmal im Jahr umsonst beantragen, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind. Wenn Sie sie häufiger beantragen, kostet es pro Mal 24,95 Euro.

- eine Mietschuldenfreiheit, die Sie vom Vermieter oder dem Betreiber Ihrer Unterkunft ausgestellt bekommen

- Kopien der Ausweise/des Aufenthaltstitels

- Nachweise über Gehalt, das wäre in den meisten Fällen der “Leistungsbescheid”

- Wenn Sie sich für eine WBS Wohnung bewerben, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Dieser wird zurzeit nur ausgestellt, wenn bei Beantragung ein gültiger Aufenthaltstitel mit Dauer von noch mindestens einem Jahr vorliegt. Die Bearbeitung des WBS-Antrages dauert zurzeit relativ lange, d.h. mind. 3 - 6 Monate

- Manchmal müssen Sie auch einen Bewerberbogen oder eine Selbstauskunft bei der Bewerbung einreichen (Angaben zu Alter, Beruf, Haushaltsangehörige etc.), dieses Formular bekommen sie meist bei der Besichtigung ausgehändigt

- Mit einem Anschreiben können sie sich nochmal persönlicher für eine Wohnung bewerben. Dort stellen Sie sich z.B. vor mit Namen, Herkunft und Beruf/Ausbildung. Solch ein Anschreiben kann bei kleineren Firmen oder Privatvermietern von Vorteil sein.

answered Jan 4, 2017 by J.
Was ist ein WBS?
Der WBS ist ein Wohnberechtigungsschein. Er ist z.B. die Grundvoraussetzung dafür, dass eine Wohnbaugesellschaft mit sozialem Auftrag, wie die Stadt und Land, Ihnen eine Wohnung geben kann.
Es gibt zwei unterschiedliche Form des WBS:
den normalen WBS
und den WBS mit besonderen Wohnungsbedarf.

Bewerber mit dem WBS mit besonderen Wohnungsbedarf, haben nochmal einen Vorrang.
Wer welchen WBS bekommt, entscheidet aber nicht die Wohnbaugesellschaft, sondern das entscheiden die entsprechenden Behörden und dafür gibt es bestimmte Kriterien.
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