Zunächst zu den Voraussetzungen zur Wohnungssuche: für die ersten 3-6 Monate gibt es eine Verpflichtung, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Danach bekommt man die Erlaubnis zur Wohnungssuche. Ohne diese Erlaubnis kann man beim LAF keine Mietkostenübernahme beantragen. Normalerweise wird die Erlaubnis automatisch ausgestellt und Sie bekommen sie per Post zugeschickt. Falls Sie die Erlaubnis zur Anmietung einer Wohnung nicht automatisch bekommen, können Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im LAF nachfragen, wann Sie die Erlaubnis bekommen.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel bekommen haben und bereits Leistungen vom Jobcenter beziehen, können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter eine Mietkostenübernahme beantragen. Das LAF ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr zuständig