Hallo @twilight_ und herzlich willkommen bei Wefugees!
Mit einer Aufenthaltsgestattung (also während des Asylverfahrens) kann man tatsächlich in der Regel kein Bafög bekommen. Allerdings erhältst du ja Asylbewerberleistungen, oder? Ich verstehe allerdings, dass zusätzliche Kosten (wie Gebühren für die Schule) damit kaum bezahlt werden können - das Geld ist ja eh schon sehr wenig. Ich würde dir empfehlen, dass du dich beim Jugendmigrationsdienst beraten lässt. Zusammen könnt ihr schauen, welche Möglichkeiten es in deinem Fall vielleicht geben könnte ( beispielsweise ein Stipendium, Programme der Schule für Geflüchtete oder ähnliches).
Eine Ausbildungsduldung kannst du derzeit nicht bekommen. Eine Duldung erhältst du erst, wenn das Asylverfahren abgelehnt wurde und du eigentlich Deutschland verlassen musst. Falls dies ohnehin passiert, könntest du natürlich schauen, ob eine Ausbildungsduldung in Frage kommt. Auch hier kann die Beratungsstelle (wie z.B. der Jugendmigrationsdienst/JMD) gut unterstützen. Auf der verlinkten Webseite findest du die Kontaktdaten von JMD-Stellen in deiner Nähe.
Ich hoffe das hilft dir weiter und melde dich doch gerne nochmal, wenn du Rückfragen oder Fragen zu einem anderen Thema hast!
Alles Gute und viele Grüße,
Meike