Hallo @Fai
hierunter sehen Sie die Antworten zu Ihren Fragen.
1. Wie wird das Asylverfahren im weiteren Verlauf ablaufen, und gibt es bestimmte Schritte, die wir beachten müssen?
Hier sind zwei zuverlässige Links, die das Asylverfahren gut erklären:
https://***.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/ablaufasylverfahrens-node.html
https://handbookgermany.de/de/asylum-procedure
Das zweite ist auch auf Arabisch für Ihren Verlobten verfügbar:
https://handbookgermany.de/ar/asylum-procedure
2. Besteht die Möglichkeit, dass der Asylantrag Einfluss auf unsere Heiratspläne oder den Aufenthalt meines Partners hat? Müssen wir mit Schwierigkeiten rechnen?
Die Schwierigkeiten bei solchen Fällen sind meistens mit den erforderlichen Dokumenten verbunden. Um zu heiraten, muss er einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht stellen. Er bräuchte neben der Befreiung mindestens auch noch einen gültigen Pass und seine Geburtsurkunde. Je nach Land wird das Standesamt eventuell andere Dokumente anfordern.
Wenn jemand Dokumente beim Standesamt vorliegt, wird ggf. die Ausländerbehörde darüber informiert.
Menschen im Asylverfahren können keinen Kontakt mit den Behörden der Heimat aufnehmen, auch zum Beispiel um einen Reisepass zu beschaffen. Falls es für ihn nicht möglich ist, die nötigen Dokumente dem Standesamt vorzulegen, können sie eine eidesstattliche Versicherung akzeptieren. Das wird aber nur selten in Ausnahmefällen gemacht.
3. Wann ist es ratsam, sich bei dem Standesamt für eine Eheschließung zu melden, insbesondere im Hinblick auf den laufenden Asylprozess?
Ich sehe da keinen Unterschied, ob früher oder später. Die Voraussetzungen bleiben gleich. Bloß falls sein Asylantrag abgelehnt wird, kann er dann Kontakt mit den Behörden seiner Heimat aufnehmen.
4. Welche Unterlagen benötigen wir beide für die Eheschließung, sowohl ich als deutsche Staatsbürgerin als auch mein zukünftiger Ehemann als asylsuchender Staatsangehöriger Algeriens?
Siehe oben. Das Standesamt kann Ihnen genauer erläutern, was Sie als deutsche Staatsbürgerin benötigen.
5. Gibt es besondere Voraussetzungen oder rechtliche Hürden, die wir aufgrund des Asylstatus meines Partners beachten müssen?
Wenn sein Asylantrag abgelehnt wird, muss er nach einer Eheschließung wahrscheinlich erstmals ausreisen und das Visumverfahren durchlaufen, vor er wieder einreisen darf.
Beste Grüße
Éanna