Hallo @Burcu und Willkommen zurück bei Wefugees.
Ich verlinke mal deine letzte Frage, da mein Kollege dort bereits einige Informationen zu deiner Situation gegeben hat und ich dort anknüpfen möchte.
Nein, leider ist auch ein gesicherter Lebensunterhalt kein Grund, dich als Flüchtling anzuerkennen oder einen Schutzstatus zu erteilen. Allerdings würde ich dir in jedem Fall raten, deine Situation mit einer erfahrenen Beratungsstelle und/oder einer/m Anwalt/Anwältin zu besprechen - insbesondere, wenn deine Chancen im Asylverfahren nicht gut sind. Vielleicht gibt es für dich auch andere Möglichkeiten, in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu erhalten, beispielweise für eine Ausbildung oder als Fachkraft. Aber das hängt von vielen Faktoren ab. Eine Beratungsstelle könnte dich, falls nötig, vielleicht auch bei der Vorbereitung eines Visumsverfahrens unterstützen. Laut einer Gesetzesänderung, die bald implementiert wird, soll es für Menschen, die vor dem 29.März 2023 in Deutschland eingereist sind unter bestimmten Voraussetzungen dann die Möglichkeit geben, aus dem noch nicht entschiedenen Asylverfahren in eine Aufenthaltserlaubnis nach §18a oder 19c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz zu wechseln. Wie du siehst, ist das Aufenthaltsrecht in Deutschland ziemlich kompliziert und jeder Fall ist individuell. Daher wäre es wichtig, dass du dich gut beraten lässt - wir können hier auf der Plattform leider nur allgemeine Infos geben.
Ich hoffe das hilft erstmal weiter und komm' bei Rückfragen doch gerne nochmal auf uns zu.
Viele Grüße,
Meike