Hallo @red
Aktuell ist die Situation so:
Arbeit: Wenn Sie aufgrund der Behinderung und/ oder Krankheit nicht arbeiten können und Geld von Jobcenter oder Sozialamt bekommen, können Sie sich trotzdem einbürgern.
Deutschkenntnisse: Von was ich gelesen habe, reicht ein Schwerbehindertenausweis nicht. Man braucht ein ärztliches Attest. Das Attest soll bestätigen, dass Sie aufgrund der Behinderung/ Krankheit dauerhaft nicht in der Lage sind, die nötigen Deutschkenntnisse zu erwerben.
Es kommt aber ein neues Gesetz zur Einbürgerung (es heißt Staatsangehörigkeitsgesetz). In dem neuen Gesetz gibt es nicht mehr die Möglichkeit, sich ohne Arbeit einzubürgern. Es gibt nur ein paar Ausnahmen, die vermutlich zu Ihrer Situation nicht relevant sind.
Es kann sein, dass das Gesetz noch geändert wird. Und es gibt auch andere wichtige Änderungen im Gesetz. Zum Beispiel, dass alle die doppelte Staatsbürgerschaft haben können.
Es wird im Kraft im 1. Halbjahr 2024 treten. Wenn Sie denken, Sie erfüllen jetzt schon die Voraussetzungen, sollen Sie jetzt den Antrag stellen.
Beste Grüße
Éanna