Hallo,
Also ich habe ein Visum nach § 25 des deutschen Einwanderungsgesetzes. Jetzt habe ich einen Job, der 46 Tausend pro Jahr zahlt und auch mein Abschluss ist vergleichbar mit dem deutschen. Ich habe eine Blue Card beantragt, aber sie lehnen es ab und sagen folgendes
"eine Erteilung der Blaue Karte EU ist in Ihrem Fall nicht möglich, da nach § 19 f Abs. 2 Nr. 1 AufenthG eine Blaue Karte EU nach § 18b Absatz 2 nicht erteilt an Ausländer erteilt wird, die einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 AufenthG besitzen, der nicht auf Grund des § 23 Absatz 2 oder 4 erteilt wurde.
Dies bedeutet, dass Ausländer mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis (Kapitel 5) nur dann eine Blaue Karte EU erhalten, wenn ihnen die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG (Aufnahmeanordnung des Bundes) oder § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement-Flüchtlinge) erteilt wurde oder wenn sie einen Antrag auf Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis gestellt haben. Alle anderen humanitären Aufenthaltstitel nach Kapitel 5 des Aufenthaltsgesetzes schließen die Erteilung einer Blauen Karte EU aus."
Was kann ich in diesem Fall tun? Diese Leute machen zusätzlichen Stress für mich.
Wenn die blaue Karte nicht möglich ist, auf welches Visum kann ich dann umsteigen?
Grüße,
ahmad