Hallo @Ronns,
Willkommen zurück auf der Wefugees Plattform und danke für Deine Frage.
Ich kann selbst leider keine Erfahrungen bezüglich der Kreditaufnahme mit befristetem Aufenthaltstitel teilen - nun habe ich versucht, ein wenig zu recherchieren. Auf mehreren Webseiten habe ich gelesen, dass einige Kreditinstitute/Banken zwar grundsätzlich Kredite an Personen mit befristetem Aufenthaltstitel vergeben. Allerdings prüft das Kreditinstitut/die Bank genau, ob der geliehene Betrag auch innerhalb der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis zurückgezahlt werden kann. Daher werden in der Regel nur kleine Leihbeträge an Kreditnehmer mit befristetem Aufenthaltstitel gezahlt. Ein festes Einkommen ist grundsätzlich Voraussetzung für einen Kredit. Eventuell könnte es noch eine Option sein, sich im Verwandten- oder Bekanntenkreis um Bürgen für einen Kredit zu bemühen, die im Notfall bei der Rückzahlung der Summe einspringen könnten.
Bitte beachte, dass Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Erlaubnis zur Ausübung einer Selbstständigkeit beantragen müssen. Mehr Infos dazu findest Du hier.
Ich hoffe, dass andere Communitymitglieder mich zu diesem Thema noch ergänzen können.
In jedem Fall komm' bitte gerne bei Rückfragen auf uns zu.
Viele Grüße,
Meike