Hallo und herzlich Willkommen auf der Wefugees Plattform,
aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die den vorübergehenden Schutz und damit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen und hilfebedürftig sind (d.h. nicht über ausreichendes Einkommen oder verwertbares Vermögen verfügen) sind leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn man keine Unterkunft benötigt und anderweitig unterkommt, kann man sich per Mail (Ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de) registrieren. Es kann auch geprüft werden, ob im Rahmen der Asylbewerberleistungen der Staat die Miete für Deine Unterkunft übernimmt. Spätestens nach Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis bist Du leistungsberechtigt. Aber auch wenn Du dich an das örtliche Sozialamt wendest, sollte Dir geholfen werden. Die Diakonie München-Oberbayern hat weitere Infos auf ihre Website gestellt - auch auf Ukrainisch.
Ich hoffe, dass dies schon mal weiterhilft. Melde dich bei weiteren Fragen auch gerne nochmal an uns!
Alles Gute und viele Grüße,
Meike