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Guten Tag,

seit 5 Jahren wohnt ein junger Syrer bei uns im Haushalt, er ist hier bestens integriert, und nun das. Wie kann die Dt. Botschaft derart eine Familienzusammenführung verhindern? Wir sind entsetzt!

8 Monate altes, krankes Kind bekommt Visum, um bei seinem Vater in Deutschland zu leben, die Mutter nicht. Begründung: die Mutter kann kein A1-Sprachniveau nachweisen. Hintergrund: Mutter und Kind sind von Syrien über Idlip in die Türkei geflüchtet, leben dort illegal. Der Vater lebt seit 5 Jahren inDeutschland in gesicherten Verhältnissen, hat hier eine Ausbildung gemacht, unbefristetes Arbeitsverhältnis etc. etc.

Was können wir jetzt tun?

Viele Grüße
asked Dec 3, 2021 in Legal advice by Maxi | 354 views

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2 Answers

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Hallo @Maxi

Willkommen zurück auf der Wefugees Plattform und danke für deinen Beitrag! 

Leider findet der "privilegierte Familiennachzug" für (anerkannte) Geflüchtete i.d.R. keine Anwendung, wenn die Ehe nach der Flucht geschlossen wurde. Daher verlangt die Botschaft nun den Nachweis der Sprachkenntnisse. Der fehlende Nachweis ist tatsächlich recht häufig ein Grund, das Visum zunächst zu versagen. Ich vermute, dass es das Beste wäre, sich hier anwaltliche Unterstützung zu organisieren. Eventuell ist es möglich, eine besondere Härte zu begründen. Gleichzeitig sollte die Mutter so gut es geht versuchen, sich grundlegende Sprachkenntnisse anzueignen. Auch wenn es sicherlich in ihrer Situation nicht einfach ist, zumal mit einem 8 Monate altem Baby. 

Ich verlinke hier unsere liebe Expertin @alla_fka, vielleicht kann sie hier noch Erfahrungen und Empfehlungen teilen. 

In jedem Fall wünsche ich der jungen Familie, dass der Nachzug bald klappt und meldet euch doch bitte, wenn es Rückfragen gibt. 

Viele Grüße, 

Meike

answered Dec 12, 2021 by Meike
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Hallo Maxi,

zunächst ist es natürlich notwendig zu wissen, mit welchem Aufenthalt der Syrer in Deutschland lebt und ob die Familie (Ehe) noch im Herkunftsland Syrien bestanden hat oder die Ehe erst nach dem Flucht des Vaters aus Syrien geschlossen wurde. Im zweiten Fall, wie Meike richtig schreibt, gibt es keine Privilegierung, auch für anerkannte Flüchtlinge nicht. Der Ehegatte / die Ehegattin muss den Sprachnachweis A1 erbringen. Man kann immer im Rahmen des Härtefalles beantragen, dass die Botschaft von dieser Anforderung absieht, mit Versprechen, dass es in Deutschland schnell nachgeholt wird. Aber die Botschaft kann trotzdem ablehnen, dann muss man remonstrieren / klagen, das braucht alles Zeit. Und klagen muss man beim VG Berlin, wahrscheinlich mit Eilantrag, Eiligkeit muss begründet werden usw. Falls mit anwaltlicher Hilfe, ist natürlich auch nicht billig.

Als Argument kann ich ihnen noch den folgenden Satz aus dem frischen Koalitionsvertrag geben (S. 140):

Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.

Falls es umgesetzt wird, würde die Botschaft aufgrund des fehlenden A1 nicht ablehnen dürfen. Vielleicht könnte es schon jetzt funktionieren.

answered Dec 13, 2021 by Alla_fka
Liebe @Alla_fka, super Hinweis und interessante Infos! Vielen Dank! :-)
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