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Gibt es  Ausnahmen bzw. Härtefallregelungen für die Beantragung eines unbefristeten Aufenthalts nach weniger als 5 Jahren

Guten Tag, ich frage im Auftrag eines Syrers, der seit September 2015 in Deutschland ist und nun seinen unbefristeten Aufenthalt beantragen möchte. Er erfüllt alle Kriterien gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 i.V.m § 9 Abs. 2 Satz 1Aufenthaltsgesetz, außer dem 5-jährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Er musste damals fast ein Jahr in einem Zimmer mit weiteren 7 Geflüchteten warten, bis er den Antrag stellen konnte, und zwar im August 2016. Die meisten seiner Zimmergenossen haben inzwischen einen unbefristeten Aufenthalt, da sie das Glück hatten, zeitnah nach ihrer Fllucht einen Asylantrag stellen zu können.

Meine Frage: gibt es nicht auch Ausnahmen bzw. Härtefallregelungen? Wir Flüchtlingshelfer und auch die Geflüchteten selbst empfinden diese Regelung als äußerst ungerecht. Es ist nicht sein Verschulden, dass er den Antrag erst im August 2016 stellen konnte. Die Ausländerbehörde bietet keine Hilfe an, verweist lediglich auf die o.g. Paragraphen. Ich bin sehr gespannt auf eure Antwort. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Maxi

asked Nov 12, 2020 in Legal advice by Maxi | 708 views

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Liebe @Maxi,

vielen Dank für deine Anfrage an die Wefugees Community!

Anerkannte Geflüchtete können bereits nach 3 Jahren (inkl. der Zeit des Asylverfahrens) eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie über C1-Deutschkenntnisse verfügen und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Nach 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis müssen sie lediglich A2-Kenntnisse nachweisen können. Mehr Informationen und die genauen Voraussetzungen findet ihr beispielsweise hier (in Bezug auf Berlin). Selbst wenn der Betroffene noch nicht über C1-Kenntnisse verfügt, sind die 5 Jahre ja auch bald geschafft. Ich fände es nochmal interessant zu diskutieren, ob die Zeit ab Registrierung, nach der die Menschen damals meist eine sogenannte BüMA erhalten haben, evtl. schon mit einberechnet werden könnte. Das weiß ich aber leider nicht und würde deshalb hier noch einmal zwei unserer Expert*innen verlinken. Liebe @manrhei-mbeon oder @mbeon-fardeen, könnt ihr nähere Informationen dazu geben?

Ich hoffe das hilft schon mal weiter und kommt gerne auf uns zurück, wenn es Rückfragen gibt.

Viele Grüße,

Meike

answered Nov 13, 2020 by Meike
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