Hallo! Vielen Dank, dass Sie sich an Wefugees angewendet haben.
Ihr Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:
- Sie aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen, zum Beispiel:
- Schulbesuch im Ausland
- Arbeiten im Ausland
- Pflege eines Familienangehörigen im Ausland
- Heirat im Ausland
- Niederlassen im Ausland
- Sie ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (siehe dazu AufenthG § 51).
Wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten wollen, brauchen Sie von Ihrer zuständigen Ausländerbehörde eine Bescheinigung für längere Auslandsaufenthalte. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
Hier können Sie mehr darüber erfahren: https://***.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html
Wenn Sie für längere Zeit in Holland bleiben möchten, wäre es am besten für Sie, dass Sie sich zum erst bei Ihren zuständigen Ausländerbehörde erkundigen lassen bzw. dort eine Bescheinigung für sich holen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Fardeen