Hallo @Abdulwkl
Schön wieder von Dir zu hören.
Die genaue Bezeichnung Deines Aufenthaltstitels steht auf Deinem Ausweisdokument. In einer anderen Frage hattest Du gesagt, dass Du bereits als Flüchtling anerkannt wurdest. Das würde bedeuten, dass auf Deinem Aufenthaltstitel das Wort "Aufenthaltserlaubnis" stehen müsste.
Wenn Du eine "Aufenthaltsgestattung" oder eine "Duldung" hast, dann steht das ganz vorne auf dem Dokument drauf.
Hier findest Du eine Übersicht der verschiedenen Dokumente: ****://***.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html
Bezüglich der Nebenbestimmungen:
Es ist möglich, dass Du dazu verpflichtet bist an Deinem momentanen Wohnort zu wohnen (vgl. §12a AufenthG).
Viele Grüße,
Thorgen