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Hallo Wifugees Team,

wie kann ich wissen, dass ich im ganzen Bundesland leben kann oder nur in dem Gebiet, wo ich gesandt wurde. In meinem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel steht geschrieben - 

Nebenbestimmungen: 

Wohnsitznahme 

und dann der Name des Ortes wo ich gerade wohne, woher weiß ich, welche Art von Aufenthaltstitel ich habe?

Vielen Dank. smiley

Abdul

asked Jul 4, 2018 in Home & Living by Abdulwkl | 502 views

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2 Answers

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Hallo @Abdulwkl

Schön wieder von Dir zu hören.

Die genaue Bezeichnung Deines Aufenthaltstitels steht auf Deinem Ausweisdokument. In einer anderen Frage hattest Du gesagt, dass Du bereits als Flüchtling anerkannt wurdest. Das würde bedeuten, dass auf Deinem Aufenthaltstitel das Wort "Aufenthaltserlaubnis" stehen müsste.

Wenn Du eine "Aufenthaltsgestattung" oder eine "Duldung" hast, dann steht das ganz vorne auf dem Dokument drauf.

Hier findest Du eine Übersicht der verschiedenen Dokumente: ****://***.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html

Bezüglich der Nebenbestimmungen:

Es ist möglich, dass Du dazu verpflichtet bist an Deinem momentanen Wohnort zu wohnen (vgl. §12a AufenthG).

Viele Grüße,

Thorgen

answered Jul 4, 2018 by Thor
@Thor Vielen Dank
Gerne :)

Ich habe gerade noch diese Website gefunden, die bestätigt, was ich in meiner Antwort oben vermutet habe:

****://***.frnrw.de/themen-a-z/wohnsitzauflage-residenzpflicht/artikel/f/r/informationen-zur-wohnsitzregelung-fuer-anerkannte-fluechtlinge-gemaess-12a-aufenthg-fuer-nordrhein-west.html

Demnach ist es in NRW normal, dass Geflüchteten eine Kommune zugewiesen wird (siehe Nebenbestimmungen --> Wohnsitznahme).
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Bundesweit müssen Flüchtlinge kraft Gesetzes für die Dauer von drei Jahren ihren Wohnsitz in dem Land beibehalten, dem sie im Asyl- oder Aufnahmeverfahren zugewiesen wurden . Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016. Die Länder können Schutzberechtigten in diesen drei Jahren darüber hinaus einen konkreten Wohnsitz innerhalb von 6 Monaten ab Anerkennung zuweisen (sog. positive Verpflichtung zur Wohnsitznahme).Die Wohnsitzzuweisung gilt für Personen, die als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt worden sind oder denen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde plus deren enge Familienangehörige.

Ausgenommen von der Wohnsitzregelung sind Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung machen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Voraussetzung dabei ist: mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem Einkommen von mindestens 712 Euro. Das ist der monatliche Durchschnittsbedarf gemäß Sozialgesetzbuch.

answered Jul 16, 2018 by Ria
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