Hi Shaik,
die erforderlichen Dokumente findest du hier:
https://***.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Standesamt-und-Urkunden/Geburt/Vaterschaft.html
Du kannst die Vaterschaft schon vor Geburt anerkennen lassen.
Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis (den du direkt gegenüber der Ausländerbehörde geltend machen kannst) hast du evtl. erst nach Geburt und wenn du auch das Sorgerecht hast. Aber du kannst zumindest einen Anspruch auf Duldung haben (nicht abgeschoben zu werden), meiner Meinung nach auch schon vor Geburt.
Da parallel dein Asylverfahren beim BAMF läuft, solltest du, nachdem die Vaterschaft anerkannt wurde, am Besten einen Anwalt nehmen, der die verschiedenen Verfahren (BAMF und Ausländerbehörde) koordiniert. Da das Kind noch nicht geboren ist, erscheint mir dein Fall nicht ganz einfach.