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Welche Kosten übernimmt das LAF oder Jobcenter? Wie muss ein Mietangebot aussehen, damit die Kosten vom LAF oder Jobcenter übernommen werden?
asked Jan 4, 2017 in Home & Living by WefugeesEvent | 1,172 views
English translation at https://***.wefugees.de/k/questions/1808

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Es gibt bestimmte Informationen die im Mietangebot angegeben sein müssen, wie z.B. die Nettokaltmiete, die Betriebs- und Heizkosten, die Kaution, die Heizungsart und die Warmwasserversorgung. Nur dann kann die Angemessenheit geprüft werden.

Die Tabelle mit den Gesamtangemessenheitsgrenzen (finde im Anhang) ist eines der wichtigsten Instrumente bei der Wohnungssuche. Alle Mietangebote, die Sie interessieren, müssen anhand dieser Tabelle überprüft werden, damit Sie sich nicht umsonst für eine Wohnung bewerben, für die die Behörde die Miete letztlich nicht übernehmen wird.
Sie sehen zwei Werte für die Bruttokaltmiete auf der Tabelle. Bei Personen, die in einer Notunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft o.ä. wohnen und/oder bei denen kein langfristiges Mietverhältnis besteht, werden 20% mehr für die Bruttokaltmiete übernommen.

Die Bruttokaltmiete und die Heizkosten der Wohnung dürfen die angegebenen Werte nicht übersteigen. Sonst wird Ihnen von der Leistungsbehörde keine Mietkostenübernahme ausgestellt.

Es ist weiterhin wichtig, darauf zu achten, dass jeder Person über sechs Jahren mindestens
9 m² und Personen unter sechs Jahren mindestens 6 m² in der Wohnung zur Verfügung stehen.  Es muss allerdings nicht jede Person ein eigenes Zimmer haben.

Stromkosten für elektrische Geräte etc. werden vom Jobcenter und vom LAF nicht übernommen. Die Kosten für Strom zahlen die Mieter selbst. Es sei denn die Heizung wird über Strom betrieben.

Die Vermieter/Hausverwaltungen müssen außerdem einen Herd und eine Spüle stellen, damit das LAF eine Mietkostenübernahme ausstellt. Beim Jobcenter ist es keine Voraussetzung.

Eine Kaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten wird übernommen. Das LAF und die Jobcenter übernehmen keine Provision und nur in wenigen Ausnahmefällen Staffelmieten.
Die Kaution wird vom LAF als Darlehen gewährt, ohne dass etwas von den Leistungen abgezogen wird. Beim Jobcenter muss man ein Darlehen beantragen, und dieses wird dann monatlich von den Leistungen abgezogen (10%).

Ein Tipp: Wenn Sie alleinstehend sind, lohnt es sich darüber nachzudenken, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen bzw. selbst eine WG zu gründen, da Sie so bessere Chancen haben, eine Wohnung zu finden.
Beispiel:  Wenn Sie mit einem Freund oder einer Freundin zusammenziehen, mit der sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden und eine WG gründen, würde das Amt für Sie beide jeweils bis zu 437 € Bruttokaltmiete übernehmen. Ein Paar bzw. eine Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen, die zusammenlebt, würde maximal 524 € Bruttokaltmiete bekommen.
answered Jan 4, 2017 by J.
Wenn Sie aber einen Wohnungsberechtigungsschein (WBS) haben, dann können sie den in einer WG nicht für zwei Zimmer anwenden.
Wenn es Einzelpersonen sind, kann jeweils ein Wohnberechtigungsschein (WBS) für einen Raum gelten! Der WBS gilt nicht für beide Räume dann.
Wenn man ausrechnen will, ob das Mietangebot in die Angemessenheitsgrenzen passt: Reicht es dann eine Durchschnittssumme der Ausgaben zu errechnen?
Nein, es geht nicht um einen Gesamtwert. Die einzelnen Werte müssen unabhängig voneinander geprüft werden.
Ich habe gehört, dass Vermieter die Betriebskosten bei Vertragsschließung extra niedrig halten und dann nach einem Jahr sind die Kosten plötzlich erheblich teurer. Übernimmt das Jobcenter dann trotzdem die Kosten?
Sowohl das LAF als auch das Jobcenter übernehmen Betriebskostennachzahlungen. Wenn durch die hohen Betriebskosten die Miete dauerhaft über die Angemessenheitsgrenzen hinaus erhöht wird, kann vom Jobcenter ggf. ein Mietsenkungsverfahren eingeleitet werden und Sie werden angehalten, sich eine günstigere Wohnung zu suchen.
Wenn erstmal einmal eine Zustimmung zur Kostenübernahme vom Jobcenter da ist, dann werden in der Regel auch die damit verbundenen Erhöhungen übernommen.
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