Ich weiß, dass es zu spät ist. Ich glaube es ist verboten als Asylsuchender, Asylbewerber oder auch Gedulter das Land zu verlassen.
Es gibt für Asylsuchende eine Residenzpflicht. Des Staat will nicht, dass der Asylbewerber einfach nochmal woanders Asyl beantragt.
schau mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Residenzpflicht
Hier ist der Gesetzestext.
****://***.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__95.html
Konkrete Auskunft soll hier die Ausländerbehörde geben. Hier kann man einen Urlaubsschein beantragen. Wenn der genehmigt wird darf man dann.
Quelle: ****://thevoiceforum.org/node/679