Klingt nach einer hypothetischen Situation – sprich die WG überlegt gerade keine Person aufzunehmen aufgrund eines unbekannten Status. Wenn das Zimmer Kosten verursacht, dann vermitteln wir (so gut wie) nur an Geflüchtete, die vom Jobcenter eine Kostenübernahme bekommen. Eine Person mit unbekannten Status wird nur an Zimmer vermittelt, die mietfrei oder privat über Mikrospenden finanziert werden. Im Fall deiner Anfrage wird eine Miete erhoben, deshalb kommen nur Geflüchtete mit Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung in Frage.
Darüber hinaus hat das Finanzamt nur sehr eingeschränkt Einsicht auf private Kontodaten. Dazu dieser Kommentar:
Alberts Antwort:
'Finanzämter können ab 2009 - gegenüber bisher - nur noch in einigen, eng begrenzten Fällen den sogenannten automatisierten Kontoabruf vornehmen; dies deshalb, weil Kapitalerträge nunmehr weitgehend dem automatischen Steuerabzug in Form der Abgeltungsteuer unterliegen. Die bisherige Möglichkeit, einzelne Daten abzurufen, „wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichten nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht", ist damit in diesem umfassenden Rahmen weitgehend aufgehoben worden.'
(Quelle: ****://***.w-f-m.de/im-fokus/haben-das-finanzamt-oder-sonstige-behorden-einblick-in-ihre-bankkonten.html)